Beitragsordnung

Beitragsordnung 2020 Kopfzeile

 

Beitragsordnung ab 2020

 

 

Der Verband erhebt Beiträge nach                 

- Satzungsgemäßen Grundlagen

- Bemessungsgrundlage bei Landwirten sind alle Flächen, die das Mitglied bewirtschaftet oder bewirtschaften lässt

 

1. Höhe des Beitrages

 

a) Für landwirtschaftliche Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb beträgt der Jahresbeitrag

3,00 EUR/ ha LN

 

Ist die Anzahl GVE höher als die ha LN, werden die GVE als Grundlage zur Berechnung des Beitrages verwendet.

In diesem Fall beträgt der Jahresbeitrag

3,00 EUR/ GVE

Ergibt sich aus dieser Berechnung eine Beitragshöhe unter 40,00 EUR, so ist ein Mindestbeitrag von jährlich

40,00 EUR

zu entrichten.

 

b) Natürliche Personen entrichten einen Jahresbeitrag von

40,00 EUR

 

c) Ausgenommen von b) sind Studenten, Auszubildende und Arbeitslosengeldempfänger.

   Sie zahlen einen Jahresbeitrag von

20,00 EUR

d) Gesellschafter juristischer Personen und von Personengesellschaften (außerordentliche Mitglieder) werden als Person beitragsfrei gestellt. Ehrenmitglieder unterliegen nicht der Beitragspflicht.

 

e) Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von mindestens

200,00 EUR

oder je Beschäftigten

40,00 EUR

 

2. Zahlungsbedingungen

 

Die Beitragshöhe wird durch die Geschäftsstelle, bei Landwirtschaftsbetrieben nach den Angaben des Agrarförderantrages (InVeKoS) des Vorjahres, ermittelt und dem Mitglied eine Rechnung, in Schriftform zugestellt.

Der Jahresbeitrag ist als Einmalzahlung bis spätestens 30. April des laufenden Kalenderjahres auf eines der Konten des Bauernverbandes Uckermark zu überweisen.

 

 

VR-Bank Uckermark-Randow eG

Kto-Nr.: 33 000 3049

BLZ: 150 917 04

IBAN: DE76 1509 1704 0330 0030 49

BIC: GENODEF1PZ1

Sparkasse Uckermark

Kto-Nr.: 10 100 2173

BLZ: 170 560 60

IBAN: DE88 1705 6060 0101 0021 73

BIC: WELADED1UMP

 

In Ausnahmefällen kann die Zahlung des Beitrages in 2 Raten beim Vorstand beantragt werden.

Eine Überprüfung der berechneten Beitragshöhe behält sich der Vorstand vor.

Diese Beitragsordnung gilt ab Geschäftsjahr 2014 und behält bis auf Widerruf ihre Gültigkeit.

 

Beschlossen: Mitgliederversammlung 13. März 2020

 

gez. Manfred Mesecke

Vorsitzender des Bauernverbandes Uckermark e.V.